Fahrerlaubnisklassen Zweirad

Was man mit der Klasse AM fahren darf...

  • Mindestalter: 15 Jahre

  • Max. Geschwindigkeit: 45 km/h

  • Max. Hubraum: 50 cm³

  • Max. Leistung: 4 kW

  • Wichtig: Mit 15 gilt AM in Deutschland

    bis zum 16. Geburtstag nur im Inland.

Was man mit der Klasse A1 fahren darf...

  • Mindestalter: 16 Jahre

  • Max. Hubraum: 125 cm³

  • Max. Leistung: 11 kW

  • Max. Leistungsgewicht: 0,1 kW/kg

Was man mit der Klasse A2 beschränkt fahren darf...

  • Mindestalter: 18 Jahre

  • Max. Hubraum: keine Begrenzung

  • Max. Leistung: 35 kW

  • Max. Leistungsgewicht: 0,2 kW/kg

Was man mit der Klasse A fahren darf...

  • Mindestalter: 24 Jahre

  • Max. Hubraum: keine Begrenzung

  • Max. Leistung: keine Begrenzung

  • Mit Vorbesitz A2 seit mindestens 2 Jahren schon ab 20 Jahren

Fahrerlaubnisklassen PKW

- Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t

(nicht mehr als acht Sitzplätze außer Führersitz)

- Hinter diesem Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse

von höchstens 750 kg mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der

Fahrzeugkombination 3,5 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die

Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre (BF 17)

Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen.

Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängerlast höchstens das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich

Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre (BF 17)

Was man mit der Klasse B fahren darf...

Was man mit der Klasse BE fahren darf...

Fahrerlaubnisklassen LKW

Was man mit der Klasse C1 fahren darf...

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich

Befristung der Fahrerlaubnis: befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres,

nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre;

danach für jeweils 5 Jahre.

Mindestalter: 18 Jahre

Was man mit der Klasse C1E fahren darf...

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit

mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der

Kombination darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse

des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

Vorbesitz der Fahrerlaubnis: Klasse C1 erforderlich

Befristung der Fahrerlaubnis: befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres,

nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre;

danach für jeweils 5 Jahre.

Mindestalter: 18 Jahre

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz

(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich

Mindestalter: 18 Jahre

Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre

Was man mit der Klasse C fahren darf...

Was man mit der Klasse CE fahren darf...

Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse C erforderlich

Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre

Mindestalter: 18 Jahre

Fahrerlaubnisklassen

Landwirtschaftliche Zugmaschinen

Was man mit der Klasse L fahren darf...

Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge .

Das sind Zugmaschinen, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h haben (wenn sie mit Anhänger gefahren werden, 25 km/h). Außerdem gehören dazu selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Flurförderzeuge bis 25 km/h

Was man mit der Klasse T fahren darf...

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhänger)

Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH)*

18 Jahre bei 60 km/h (bbH)*