Fahrerlaubnisklassen Zweirad


Was man mit der Klasse AM fahren darf...
Mindestalter: 15 Jahre
Max. Geschwindigkeit: 45 km/h
Max. Hubraum: 50 cm³
Max. Leistung: 4 kW
Wichtig: Mit 15 gilt AM in Deutschland
bis zum 16. Geburtstag nur im Inland.


Was man mit der Klasse A1 fahren darf...
Mindestalter: 16 Jahre
Max. Hubraum: 125 cm³
Max. Leistung: 11 kW
Max. Leistungsgewicht: 0,1 kW/kg


Was man mit der Klasse A2 beschränkt fahren darf...
Mindestalter: 18 Jahre
Max. Hubraum: keine Begrenzung
Max. Leistung: 35 kW
Max. Leistungsgewicht: 0,2 kW/kg


Was man mit der Klasse A fahren darf...
Mindestalter: 24 Jahre
Max. Hubraum: keine Begrenzung
Max. Leistung: keine Begrenzung
Mit Vorbesitz A2 seit mindestens 2 Jahren schon ab 20 Jahren
Fahrerlaubnisklassen PKW


- Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t
(nicht mehr als acht Sitzplätze außer Führersitz)
- Hinter diesem Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse
von höchstens 750 kg mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der
Fahrzeugkombination 3,5 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die
Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre (BF 17)


Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen.
Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängerlast höchstens das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre (BF 17)
Was man mit der Klasse B fahren darf...
Was man mit der Klasse BE fahren darf...
Fahrerlaubnisklassen LKW
Was man mit der Klasse C1 fahren darf...
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis: befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres,
nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre;
danach für jeweils 5 Jahre.
Mindestalter: 18 Jahre


Was man mit der Klasse C1E fahren darf...
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit
mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der
Kombination darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse
des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Vorbesitz der Fahrerlaubnis: Klasse C1 erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis: befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres,
nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre;
danach für jeweils 5 Jahre.
Mindestalter: 18 Jahre


Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre
Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
Was man mit der Klasse C fahren darf...


Was man mit der Klasse CE fahren darf...
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse C erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
Mindestalter: 18 Jahre




Fahrerlaubnisklassen
Landwirtschaftliche Zugmaschinen
Was man mit der Klasse L fahren darf...
Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge .
Das sind Zugmaschinen, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h haben (wenn sie mit Anhänger gefahren werden, 25 km/h). Außerdem gehören dazu selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Flurförderzeuge bis 25 km/h


Was man mit der Klasse T fahren darf...
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhänger)
Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH)*
18 Jahre bei 60 km/h (bbH)*


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