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Werden viele LKW Fahrer ab September 2014 zur Kasse gebeten? Ab dem 9. September 2014 muss jeder LKW Fahrer/-in der gewerblich mit dem Fahrzeug unterwegs ist, die Kraftfahrer Weiterbildung, bekannt unter der Schlüsselnummer 95 nach dem BKrFQG, nachweisen. Dies gilt nicht nur für die “Großen” LKW sondern auch für, was nicht zu vernachlässigen ist, die vielen “Sprinter – Klassen” bzw. KEP – Fahrzeuge, die kleinen LKW und auch teilweise Handwerker. Hier gibt es viele Unterschiede und Einzelfälle. Vor dem 09.September 2014 sollte man prüfen ob die Weiterbildung, Voraussetzung ist oder nicht. Dies betrifft auch einige Landwirte, besonders wenn sie als Lohnunternehmen tätig sind. Wer also gewerblich mit dem Fahrzeug unterwegs ist, das den Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE unterliegt und ein Zugfahrzeug über 3,5t zGM hat, muss ab dem 9. September 2014 die Weiterbildungen nach BKrFQG nachweisen. Danach ist unter Umständen “Schluss mit lustig”.
Können Fahrer dieser Fahrzeugklassen nicht Ihre Weiterbildung ab dem 9. September 2014, bei den Busfahrern war es schon der 9. September 2013, bei einer Kontrolle nachweisen, werden auch sie direkt zur Kasse gebeten und ob eine Weiterfahrt möglich ist, steht dann auch in den Sternen. Das Fahren ohne die Berufskraftfahrerqualifikation (Schlüsselnummer 95 im Führerschein) wird nach dem 9. September 2014 mit einer Geldbuße von bis zu 5000,- € für den Fahrer/-in und von bis zu 20000,- € für den Unternehmer geahndet. (§9 Abs.3 BKrFQG)
Ja, auch der Unternehmer sitzt mit im Boot. Wenn er seine Fahrer ohne die Weiterbildung fahren lässt, muss er auch zahlen. Immerhin ist jeder Unternehmer dazu verpflichtet, seinen Fahrer regelmäßig auf vorhandenen, gültigen und richtigen Führerschein, bzw auf Qualifikationen, zu überprüfen. (§21 Abs.2 StVG)
Die Fahrer, die noch keine Weiterbildung haben aber in dieser Branche arbeiten, sollten sich sputen. Denn sie brauchen nicht nur Zeit für die Weiterbildung (fünf mal 7 Stunden in fünf Jahren), sondern es muss auch drauf geachtet werden, dass die Führerscheinbehörden noch etwas Zeit für die Bearbeitung brauchen. Dadurch, dass ganz viele Fahrer ihre Weiterbildung noch nicht haben, wird es kurz vor Schluss zu einem Ansturm kommen und die Bearbeitungszeiten bei den Führerscheinstellen werden sich enorm verlängern. Und so darf man davon ausgehen, bereits bis Mitte Juli 2014 den Antrag bei der Führerscheinstelle abgeben zu müssen, um auch rechtzeitig den neuen Führerschein in den Händen zu halten.
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