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Klasse T: Was man mit der Klasse T fahren darf... Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhänger) Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH)* 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)* *durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit Für die Anmeldung benötigt man: 1. Sehtest 2. Personalausweis 3. Erste Hilfeschein (Sofortmaßnahmen am Unfallort) 4. Passbild (Biometrisch) zurück
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