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Klasse L: Was man mit der Klasse L fahren darf... Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zu Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h undKombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern. Mindestalter: 16 Jahre Für die Anmeldung benötigt man: 1. Sehtest 2. Personalausweis 3. Erste Hilfeschein (Sofortmaßnahmen am Unfallort) 4. Passbild (Biometrisch) zurück
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