Klasse D1E:
Was man mit der Klasse D1E fahren darf...
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombiantion darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse D1 erforderlich
Mindestalter: 21 Jahre
Ärztliche Untersuchung: ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis;
bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches
Gutachten oder Gutachten durch eine Begutachtungsstelle
für Fahreignung
Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
Für die Anmeldung benötigt man:
1. Augenärztliches Zeugnis
2. Personalausweis
3. Erste Hilfeschein (Sofortmaßnahme am Unfallort)
4. Passbild (Biometrisch)
5. Ärztliche Untersuchung
Wiederholungsuntersuchungen: Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung
sowie ein augenärztliches Zeugnis.
Bei Verlängerung über das 50.
Lebensjahr hinaus muss zusätzlich die Eignung wie
bei derErsterteilung nachgewiesen werden.
zurück