Klasse D1:
Was man mit der Klasse D1 fahren darf...
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigem Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
Mindestalter: 21 Jahre
Ärztliche Untersuchung: ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis;
bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches
Gutachten oder Gutachten durch eine Begutachtungsstelle
für Fahreignung
Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
Für die Anmeldung benötigt man:
1. Augenärztliches Zeugnis
2. Personalausweis
3. Erste Hilfeschein (Sofortmaßnahme am Unfallort)
4. Passbild (Biometrisch)
5. Ärztliche Untersuchung
Wiederholungsuntersuchungen: Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung
sowie ein augenärztliches Zeugnis.
Bei Verlängerung über das 50.
Lebensjahr hinaus muss zusätzlich die Eignung wie
bei der Ersterteilung nachgewiesen werden.
zurück