Klasse D:
Was man mit der Klasse D fahren darf...
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nihct mehr als 750 kg)
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
Mindestalter: 21 Jahre
Ärztliche Untersuchung: ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis;
bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches
Gutachten oder Gutachten durch eine Begutachtungsstelle
für Fahreignung
Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
Für die Anmeldung benötigt man:
1. Augenärztliches Zeugnis
2. Personalausweis
3. Erste Hilfeschein (Sofortmaßnahme am Unfallort)
4. Passbild (Biometrisch)
5. Ärztliche Untersuchung
Wiederholungsuntersuchungen: Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung
sowie ein augenärztliches Zeugnis.
Bei Verlängerung über das 50.
Lebensjahr hinaus muss zusätzlich die Eignung wie
bei der Ersterteilung nachgewiesen werden.
zurück