Klasse C1E:
Was man mit der Klasse C1E fahren darf...
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit
mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der
Kombination darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse
des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Vorbesitz der Fahrerlaubnis: Klasse C1 erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis: befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres,
nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre;
danach für jeweils 5 Jahre.
Mindestalter: 18 Jahre
Für die Anmeldung benötigt man:
1. Augenärztliches Zeugnis
2. Personalausweis
3. Erste Hilfeschein (Sofortmaßnahme am Unfallort)
4. Passbild (Biometrisch)
5. Ärztliche Untersuchung
(Wiederholungsuntersuchungen: vor jedem Fristablauf)
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