Klasse C1:
Was man mit der Klasse C1 fahren darf...
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis: befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres,
nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre;
danach für jeweils 5 Jahre.
Mindestalter: 18 Jahre
Für die Anmeldung benötigt man:
1. Augenärztliches Zeugnis
2. Personalausweis
3. Erste Hilfeschein (Sofortmaßnahme am Unfallort)
4. Passbild (Biometrisch)
5. Ärztliche Untersuchung
(Wiederholungsuntersuchungen: vor jedem Fristablauf)
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