Klasse C:
Was man mit der Klasse C fahren darf...
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre
Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
Für die Anmeldung benötigt man:
1. Augenärztliches Zeugnis
2. Personalausweis
3. Erste Hilfeschein (Sofortmaßnahme am Unfallort)
4. Passbild (Biometrisch)
5. Ärztliche Untersuchung
(Wiederholungsuntersuchungen: alle 5 Jahre)
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