Klasse C:
 
Was man mit der Klasse C fahren darf...
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
 
 
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre
Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
 
 
 
 
Für die Anmeldung benötigt man:
 
1. Augenärztliches Zeugnis
2. Personalausweis
3. Erste Hilfeschein (Sofortmaßnahme am Unfallort)
4. Passbild (Biometrisch)
5. Ärztliche Untersuchung
 
(Wiederholungsuntersuchungen: alle 5 Jahre)
 
 
 
zurück