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Klasse BE: Was man mit BE fahren darf... Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängerlast höchstens das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen. Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre (BF 17) zurück
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