Klasse BE:
Was man mit BE fahren darf...
Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen.
Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängerlast höchstens das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre (BF 17)
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