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Klasse AM: Was man mit der Klasse AM fahren darf... Zweirädrige Kleinkrafträder Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³ oder einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
Mindestalter: 16 Jahre (Die Ausbildung kann ein halbes Jahr vorher beginnen) Für die Anmeldung benötigt man: 1. Sehtest 2. Personalausweis 3. Erste Hilfeschein (Sofortmaßnahmen am Unfallort) 4. Passbild (Biometrisch) zurück
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